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§§§ wenn Ihr in der Öffentlichkeit eine Webcam installieren möchtet, solltet Ihr ein paar rechtliche Dinge beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und damit Eurer vielleicht recht ambitioniertes Hobby nicht zur Kostenfalle wird §§§

Insbesondere geht es darum, daß man als Veranstalter und auch als Privatperson bei Webcamaufnahmen oder Livestreams in öffentlichen zugänglichen Räumen unbedingt in Betracht ziehen muß, daß je nach Standort der Webcam/Videokamera jederzeit Personen so in den Aufnahmebereich gelangen können, daß dies live ins weltweite Netz übertragen wird und somit deren Persönlichkeitsrechte verletzen könnte. Es ist zu beachten, daß zu öffentlichen zugänglichen Räumen und Bereichen jeder Raum und Bereich gehört, der von Personen ohne jegliche Erlaubnis betreten oder befahren werden darf. Man sollte sich also als Betreiber einer Webcam unbedingt bewusst sein, daß man neben dem Persönlichkeitsgesetz auch das Bundesdatenschutzgesetz beachten und einhalten muß.

So muß zum Beispiel, auch wenn die Aufnahmen der Webcam nicht aufgezeichnet werden, die Bilder jedoch so Detailreich sind sodaß eine Idendifikation anhand von Gesichtern oder ein Bezug wie etwa durch KFZ-Kennzeichen möglich ist, einige wichtige Vorgänge eingehalten werden, um keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht zu begehen:
- Anmeldung bei der Datenschutzbörde
- Anbringen von gut sichtbaren Hinweisschildern im "überwachten Bereich" wobei der gesamte überwachte Bereich erkennbar sein muss
- dafür Sorge zu tragen und den Blickwinkel der Webcam so einzustellen, daß es Personen möglich ist, den öffentlichen Raum zu betreten ohne von der Kamera erfasst zu werden

Aufnahmen mit neueren Hochauflösenden Webcams sollten daher vor der Übertragung mit einer speziellen Software zur Unkenntlichmachung von sensiblen Bereichen bearbeitet werden.
Bei Webcams, die Naturaufnahmen zeigen (ausgenommen ist hier natürlich Nachbars Grundstück ohne ausdrückliche Erlaubnis) gibt es keine Einschränkungen zur Veröffentlichung der gezeigten Bilder oder Livestreams.

Um die Identifikation von Personen und somit die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu vermeiden, kann man als Betreiber einer Webcamseite natürlich auf eine so geringe Auflösung der Webcam setzen, sodaß Gesichter und Details auf den Bildern bestimmten Personen nicht mehr zugeordnet werden können. Somit wird die Darstellung der Örtlichkeit auf den Webcambildern zum eigentlichen Zweck der Aufnahmen und nicht die dabei zu sehenden Personen. Diese gelten dann als Beiwerk zu der auf den Bildern gezeigten Örtlichkeit. Durch diese Maßnahme kann man sich eine Anmeldung bei der Datenschtzbehörde und die Hinweise zum "überwachten Raum" per Webcam ersparen.

 
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